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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die über das Webportal des Landesamtes für Archäologie Sachsen (nachfolgend auch Landesamt genannt) über die Internetseite www.eshop.sachsen.de/lfa getätigt werden. Anbieter ist das
Landesamt für Archäologie Sachsen
Zur Wetterwarte 7
01109 Dresden, Deutschland
Telefon: 0351 - 8926 199
E-Mail: webshop@lfa.sachsen.de
(2) Das Angebot richtet sich an Verbraucher/-innen (§ 13 BGB) und Unternehmer/-innen (§ 14 BGB) (nachfolgend jeweils auch Kunde genannt).
(3) AGB des Kunden oder von Dritten finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
(4) Soweit besondere öffentlich‑rechtliche Vorschriften (insbesondere Haushaltsrecht, Gebührenrecht, E‑Government‑Vorgaben des Freistaates Sachsen) einschlägig sind, gehen diese den nachfolgenden Bestimmungen vor.
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Der vollständige Vertragstext wird vom Landesamt nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online-Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung beim Landesamt werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die AGB nochmals per E-Mail an den Kunden übersandt.
(3) Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welches vom Kunden ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden kann.
(1) Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf von Waren, insbesondere von Broschüren und Publikationen. Der Verkauf von Broschüren und Publikationen erfolgt im Rahmen der privatrechtlichen Verwaltungstätigkeit des Landesamtes.
(2) Gebührenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt, soweit Publikationen aufgrund gesetzlicher Vorgaben kostenpflichtig sind.
(1) Mit der Darstellung des jeweiligen Produkts im Webportal unterbreitet das Landesamt dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
(2) Der Bestellvorgang erfolgt ausschließlich elektronisch über das Online-Warenkorbsystem wie folgt:
a. Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Kunde den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
b. Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Versand- und Zahlungsbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt, auf der der Kunde vor Absenden der Bestellung die Möglichkeit hat, sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „Für xx,xx € kaufen“ erklärt der Kunde rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
c. Soweit der Kunde als Zahlungsart ein Sofort-Bezahlsystem (Kreditkarte) nutzt, wird er auf die Internetseite des Anbieters des Sofort-Bezahlsystems weitergeleitet. Erfolgt die Weiterleitung zu dem Sofort-Bezahlsystem, nimmt der Kunde dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe der erforderlichen Daten vor. Abschließend wird der Kunde zurück in den Online-Shop geleitet, wo er über die erfolgte Bestellung informiert wird.
(1) Ein zwischen dem Landesamt und dem Kunden geschlossener Abonnement-Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes geregelt ist. Die Kündigung hat in Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und enthalten – soweit einschlägig – die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Versandkosten sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf der Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
(3) Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union, können weitere vom Landesamt nicht zu vertretende Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung sind vom Kunden auch in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
(1) Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf der Internetpräsenz des Landesamtes oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
(2) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen. Das Landesamt ist verpflichtet, Einnahmen gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben des Freistaates Sachsen ordnungsgemäß zu vereinnahmen und zu verbuchen.
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
(2) Lieferzeiten werden im Webportal angegeben.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Gefahr des Kunden.
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum des Landesamtes.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, gilt zum Eigentumsvorbehalt ergänzend Folgendes:
a. Das Landesamt behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b. Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, der ihm aus dem Weiterverkauf erwächst, an das Landesamt ab, welches die Abtretung annimmt. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich das Landesamt allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt das Landesamt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d. Das Landesamt verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Landesamt.
(1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
(2) Für digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und dem Landesamt sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde (Verbraucher) dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Für Unternehmer gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a. Als Beschaffenheit der Sache gelten nur die eigenen Angaben des Landesamtes und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b. Die Ware ist bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen in Textform anzuzeigen.
c. Bei Mängeln leistet das Landesamt nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss das Landesamt nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
d. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
1) für dem Landesamt zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
2) soweit das Landesamt den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat;
3) bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
4) bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die der Kunde im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen das Landesamt hat.
(1) Das Landesamt haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
(2) Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz des vertragsgegenständlichen Dienstes typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG bleiben unberührt.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO, SächsDSDG und den E‑Government‑Vorgaben des Freistaates Sachsen.
(2) Die elektronische Kommunikation erfolgt gemäß SächsEGovG und den technischen Standards des Freistaates Sachsen.
(3) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Webportals.
(1) Das Landesamt kann Rechnungen elektronisch übermitteln.
(2) Die elektronische Form erfüllt die Anforderungen des SächsEGovG und der haushaltsrechtlichen Bestimmungen.
(1) Das Landesamt ist gesetzlich nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Das Landesamt nimmt an solchen Verfahren nicht teil.
(1) Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Landesamtes.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
letzte Aktualisierung: 25.02.2026